Antrag Netzanschluss gemäß § 18 EnWG, § 6 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Link: Netzanschlussantrag online

Halten Sie bitte die u.g. Unterlagen digital bereit.

Hier finden Sie gemäß 14e Absatz 2 EnWG den Link zur gemeinsamen Internetplattform VNBdigital.de.

Netzanschluss

"Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers". 

Möchten Sie einen Anschluss an unser Verteilnetz, dann wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Dieser reicht mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Formulare bei uns ein. Einen ersten Überblick zum Ablauf erhalten Sie auf dieser Seite. Installateure können sich hierüber die einzelnen Dokumente anschauen und herunterladen.

Bei einer Änderung des Anschlusses, egal ob eine elektrische Heizung, eine Leistungserhöhung oder eine Verlegung beziehungsweise Stilllegung erreicht werden soll, sollten Sie sich zusammen mit einem Elektroinstallateur mit uns in Verbindung setzen.

Der Netzanschluss / Hausanschluss gehört ebenso wie der Stromzähler zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Stadtroda GmbH

Bauherreninfos

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Eigenheims oder Gewerbebetriebs beginnen, möchten wir Ihnen hiermit den Ablauf der Herstellung eines Netzanschlusses näherbringen:

1. Schritt

Der Bauherr reicht gemeinsam mit seinem Elektroinstallationsbetrieb die folgenden Unterlagen ein:

- Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und gewünschter Netzanschluss-Trasse

- Grundrissplan mit Angabe des Hausanschlussraumes

- Benötigte Anschlussleistungen bzw. Zählervorsicherungen

- Anzahl der Wohneinheiten, Gewerbe

- Tiefbauarbeiten auf privatem Grund in Eigenleistung ja/nein

- Bemerkungen (spezielle Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen)

- Eigentumsnachweis Grundstück

2. Schritt

Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot zur Errichtung des Netz-/ Hausanschlusses.

3. Schritt

 Sie senden uns das unterschriebene Angebot zurück und wir stecken gemeinsam mit Ihnen und den Tiefbauunternehmen einen Zeitplan zur Realisierung des Netzanschlusses ab.

4. Schritt

Ist der Netzanschluss hergestellt, erhalten Sie von uns eine Abrechnung. Erst nachdem die Abrechnung bei uns bezahlt ist, wird ein Monteur den Hausanschluss in Betrieb nehmen und den Zähler installieren.

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Die stetig komplexer werdende Energieversorgung, gerade auch in den niederen Spannungsebenen durch den anhaltenden Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen, erfordert eine gewisse Disziplin im Hinblick auf den Anschluss und die Unterhaltung von technischen Einrichtungen.

Neben den allgemeinen Festlegungen in der Niederspannungsanschlussverordnung wurden hierfür technische Anschlussregeln (TAR) erarbeitet, welche die Basis für die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers sind.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Stadtroda GmbH müssen Netzanschlüsse (insbesondere Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung einer Stromkundenanlage) nach den jeweils geltenden Vorschriften errichtet werden. Die wichtigsten Anschlussbedingungen sind im folgenden veröffentlicht. Für weitere Auskünfte und Fragen zu den einzelnen Bedingungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Die Errichtung von Anschlüssen und Anlagen sowie das Verlegen von Leitungen erfolgt nach der Baurichtlinie der Thüringer Energie AG.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar

Technische Anschlussregeln für die Niederspannung

Technische Anschlussregeln für die Mittelspannung

Preisblatt

Die Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses entnehmen Sie bitte den Ergänzende Bedingungen zur NAV.

 

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Sekretariat: 036428 443-11
Netzanschluss: 036428 443-38
Vertragsmanagement: 036428 443-26
Rechnungsmanagement: 036428 443-36
Datenaustausch: 036428 443-20
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E-Mail:                              stromnetz@stadtwerke-stadtroda.de
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